Wohnen im Alter – Nießbrauch, Wohnrecht oder Immobilienrente
Sie beschäftigen sich mit dem Thema, wie sie im Alter wohnen möchten? Themen, wie ein Teilverkauf, die Möglichkeiten eines Rechts auf Nießbrauch oder die Nutzung des Wohnrechts werden ebenso oft in vielen Medien angesprochen, wie eine attraktive Immobilienrente. Der Hintergrund der Angebote ist oft derselbe. Sie bleiben im Alter liquide bleiben Zuhause wohnen.
Nießbrauch, Wohnrecht und Immobilienrente haben eines gemeinsam – Sie verfügen über einen größeren finanziellen Spielraum.
Stellen Sie sich vor, Sie genießen nach langen Jahren der Arbeit im Ruhestand Ihr Leben als Eigentümer einer Immobilie zu Hause und sind finanziell unabhängig. Selbst auf die lange ersehnte Traumreise brauchen Sie nicht verzichten. Sie müssten nur Ihre Immobilie oder zumindest Teile davon verkaufen oder Sie beleihen Ihre Immobilie in Form einer sinnvollen Immobilienrente und könnten weiterhin darin wohnen.
Was aber genau meinen die Anbieter, wenn sie für Teilverkauf, Nießbrauch- oder Wohnrecht bzw. Immobilienrente werben?
Grundsätzlich sind sich ein Nießbrauch- und ein Wohnrecht in vielen Details ähnlich, allerdings gibt es kleinere, aber bedeutsame juristische Unterschiede, über die wir aufklären möchten.
Was ist das Nießbrauch-Recht?
Das Nießbrauchrecht wird in der Rechtsprechung so beschrieben, dass es ein Nutzungsrecht an fremden Sachen, Rechten, Immobilien oder Vermögen sein kann. Der Nießbrauch selbst erlaubt es somit einer Person, wirtschaftliche Vorteile aus einem Gut zu ziehen, ohne dass diese selbst Eigentümerin des Guts ist. Durch das Verfügungsrecht bleibt in unserem Fall dem tatsächliche Eigentümer einer Immobilie also stets die absolute Kontrolle über das Objekt. Daher wird häufig gerade für Immobilien das Nießbrauchrecht angewendet.
Wenn Sie Ihre Immobilie nach einer ausführlichen Wertermittlung vor Ort durch einen erfahrenen Immobilienmakler verkaufen, können Sie mit dem Käufer ein Nießbrauchrecht vereinbaren. Dies bedeutet, dass Sie weiterhin gegen Zahlung einer Art Miete in der Immobilie wohnen bleiben dürfen. Darüber hinaus ist es Ihnen erlaubt, die Immobilie an andere Personen weiterzuvermieten und so monatliche Mieteinnahmen zu generieren – was ein wesentlicher Unterschied zum reinen Wohnrecht darstellt. Der neue Eigentümer hat jedoch auch das Recht, die Immobilie erneut zu verkaufen, um ebenfalls einen Gewinn zu erzielen.
Kann das Niesbrauch-Recht beschränkt werden?
Wussten Sie, dass Ihre Kinder Ihnen eine lebenslange Bestätigung zum Nutzungsrecht der eigenen Immobilie geben können. Diese Vereinbarung kann so gut wie nicht beschränkt werden, deshalb werden Immobilien oft zu Lebzeiten bereits auf die Kinder überschrieben. Ein Risiko allerdings bleibt, denn ab dem Zeitpunkt der Überschreibung können Ihre Kinder die ihnen überschriebene Immobilie für einen Kredit beleihen oder diese Immobilie sogar verkaufen, ohne dass Sie als Eltern Ihr Veto einlegen dürften. Durch einen Verkauf der Immobilie bleibt Ihr
Recht auf lebenslanges Wohnen allerdings weiterhin bestehen.
Welche Vorteile ergeben sich beim Nießbrauch für den zukünftigen Eigentümer?
Sollten Sie Ihren Kindern Ihre Immobilie bereits zu Lebzeiten überschreiben, dann könnten diese als Teil des Erbes die Immobilie ab dem Zeitpunkt der Überschreibung beleihen oder verkaufen und könnten damit über eine größere finanzielle Flexibilität verfügen. Würde aus dem Verkauf der Immobilie ein Gewinn erwirtschaftet, kommt dieser den Kindern zugute.
Welche Vorteile ergeben sich beim Nießbrauch oder Wohnrecht für Sie als Eigentümer einer Immobilie?
Sie als Immobilienbesitzer, der seine Immobilie vorab vererbt oder verkauft, behalten in beiden Fällen ein lebenslanges Wohnrecht an der Immobilie. Selbst wenn die Immobilie an einen neuen Besitzer verkauft wird, ändert sich daran nichts. Es sei den Sie und der Käufer vereinbaren gemeinsam eine andere Regelung.
Wohnrecht vs. Nießbrauch: Der wichtigste Unterschied
Wenn Sie sich nicht schon tiefer mit der Materie beschäftigt haben, wird für Sie der Unterschied zwischen Nießbrauch und Wohnrecht kaum zu erkennen sein, denn auch beim „Wohnrecht“ dürften Sie als berechtigte Person in der Immobilie unbeschränkt wohnen. Beide Wohnformen werden ins Grundbuch eingetragen und gelten lebenslang. Eine frühzeitige Aufhebung ist nur dann möglich, wenn beide Parteien der Aufhebung zustimmen. Der wichtigste Unterschied zum Nießbrauch besteht beim Wohnrecht darin, dass Sie als Nutzer keine wirtschaftlichen Vorteile aus der Immobilie ziehen dürfen, z.B. in Form einer gewinnbringenden Vermietung. Somit unterscheidet sich das Wohnrecht vom Nießbrauch vor allem dadurch, dass der Nießbrauch einen gewissen wirtschaftlichen Nutzen gestattet, wohingegen dies beim Wohnrecht nicht der Fall ist.
Was ist eine Immobilienrente?
Während Sie bei einem Nießbrauch wie auch bei einem Wohnrecht Ihre Immobilie an eine andere Person verschenken bzw. verkaufen, bleiben Sie mit der Immobilienrente Eigentümer Ihrer Immobilie und trotzdem finanziell flexibel. Aus unserer Sich ist die Immobilienrente die attraktivste Form, um liquide zu bleiben. Auf diese Weise erhalten Sie vom jeweiligen Anbieter (meist einer Bank) einen flexiblen Kreditrahmen, der am Wert Ihrer Immobilie festgesetzt und als Grundschuld eingetragen wird. Sie entscheiden, ob das Geld einmalig oder als regelmäßige Zusatzrente ausbezahlt werden soll. Interessant dabei ist, dass Sie nur die Zinsen des in Anspruch genommenen Kreditbetrages bezahlen müssen.
Worin besteht der Vorteil einer Immobilienrente?
Bei der Immobilienrente bleiben Sie Eigentümer und weiterhin in Ihrer Immobilie wohnen. Das ist der größte Unterschied und in unseren Augen auch der größte Vorteil im Vergleich zum Teilverkauf, Nießbrauch oder auch zum Wohnrecht. Die Immobilienrente ist somit die attraktive Option für Sie, wenn Sie weiterhin alle Trümpfe in der Hand halten möchten und die Entscheidungsgewalt über ihre Immobilie behalten möchten. So bleiben Sie als Eigentümer liquide, falls Sie sich den Wunsch nach einer größeren Anschaffung erfüllen oder Sanierungen / Renovierungen vornehmen möchten.
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