Übertragen Sie Ihre Immobilie noch im Jahr 2022 an Ihre Erben

Für Immobilien-Erben bringt das Jahr 2023 wahrscheinlich deutlich schlechtere Nachrichten als erhofft, denn die aktuelle Bundesregierung plant zum Jahreswechsel die Steuern für Eigentümer von Immobilien zu erhöhen, wenn sie ihre Immobilie vererben oder verschenken. Diese Erhöhung können Sie noch umgehen.

Informieren Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten bei Vererbung oder Verschenkung

Sie sind stolzer Eigentümer einer Immobilie und planen zu gegebener Zeit Ihre Immobilie zu vererben oder zu verschenken? Dann könnte es sich lohnen noch in diesem Jahr aktiv zu werden, denn der Gesetzgeber plant derzeit eine erhebliche Steuererhöhung, die Erbschaften oder Schenkungen ab dem Jahr 2023 deutlich verteuert. Hintergrund ist ein bereits vorliegender Jahressteuergesetzentwurf der Bundesregierung, der eine massive Veränderung bei der Wertermittlung von Immobilien enthält.

Wenn Sie eine oder mehrere Immobilien besitzen und vorhaben, diese an Ihre Kinder oder Enkel zu vererben, ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit der Planung befassen. Denn wenn Ihre Familie große oder schwer aufzuteilende Vermögenswerte erbt, kann es für diese unvorteilhaft sein, alles auf einmal zu bekommen. Mit einer guten Vererbungsplanung können Sie jedoch sicherstellen, dass Ihr Nachwuchs in den Genuss des Erbes gelangt und die finanziellen Folgen so weit wie möglich minimiert werden.

Die derzeitigen Gesetzesvorgaben zur Erbschafts- und Schenkungsteuer sind insoweit hilfreich, als sie Freibeträge vorsehen. Allerdings kann es bei teuren Immobilien schnell passieren, dass diese Beträge bereits aufgebraucht wurden. Ist dies der Fall, müssen die Erben oder Beschenkten hohe Steuern zahlen, die unmittelbar nach Erhalt der Großzügigkeit beglichen werden müssen. Falls diese jedoch keine Zwischenfinanzierung ihrer Bank in Anspruch nehmen können, um die Steuern sofort zu begleichen, droht ihnen eventuell die Zwangsversteigerung der geerbten Immobilie oder zumindest ein Verkauf des Objekts. Wenn Sie sich für den Verkauf Ihres Hauses in den Landkreisen Starnberg , Herrsching, Landsberg, München und Münchener Umland entscheiden, dann überlassen Sie die Vermarktung Ihrer Immobilie gerne uns, Ihren erfahrenen und qualifizierten Immobilienmaklern. In nur 3 Schritten erhalten Sie von uns eine sachverständige Bewertung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in einer unser 26 Bank-Filialen oder nutzen Sie unser neues Angebot der Videoberatung direkt online. Unabhängig, ob Sie sich gerade zu Hause, im Büro oder im Urlaub befinden. Gerne sind wir jederzeit für Sie da.

Was ändert sich 2023 in der Berechnung des Immobilienwertes?

Wenn Sie Ihre Immobilie erst im Jahr 2023 vererben oder verschenken, wird der Wert der Immobilie durch die geplante Neuberechnung vermutlich steigen. Dadurch erhöht sich auch die Summe, die an Steuern zu zahlen sind. Der Eigentümerverband „Haus und Grund” schätzt, dass der zu versteuernde Immobilienwert einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses durch die Neuberechnung um 20 bis 30 Prozent ansteigen kann. Gleiches gilt für gewerblich genutzte Immobilien: Hier könnte sich der Wert sogar verdoppeln.

Die Steuergesetze in Deutschland sind so komplex, dass Unscheinbare Faktoren wie Anpassungen der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für Bewirtschaftungskosten, niedrigere Liegenschaftszinssätze oder bestimmte regionale Faktoren wie Lage und Baukosten den Wert Ihrer Immobilie erheblich beeinflussen. Diese Änderungen können in bestimmten Fällen automatisch den Wert Ihrer Immobilie erhöhen und beeinflussen somit auch die Höhe der Steuern bei Vererbung oder beim Verkauf Ihrer Immobilie.

Wohnhäuser und Eigentumswohnungen in 2023 besonders betroffen

Die derzeit vorliegende Gesetzesänderung scheint insbesondere Wohnhäuser und Eigentumswohnungen zu treffen. Auch bestimmte (teil-) gewerblich genutzte Immobilien könnten von der Änderung besonders stark betroffen sein: Die Parameter zum Ansatz der Bewirtschaftungskosten könnten deutlich verändert werden. Bitte beachten Sie, dass der vorliegende Gesetzentwurf noch vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss. Der Entwurf enthält bereits eine Änderung des Bewertungsgesetzes, die Ende des Jahres in Kraft treten soll, sobald Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnet hat.

Unser Rat an Immobilien-Besitzer: Handeln Sie noch im Jahr 2022

Wenn die geplante Gesetzesänderung umgesetzt wird, könnten viele Familien in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn sie die Steuerlast nach einer Erbschaft nicht bezahlen können. Falls Sie überlegen, eine Immobilie zu verschenken, sollten Sie – am besten mit fachkundiger Hilfe – noch vor dem Jahresende aktiv werden. Die Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht kann dazu auf folgendes verweisen: Eine Schenkung gilt bereits dann als ausgeführt, wenn die Auflassung in dem notariellen Schenkungsvertrag erklärt und die Eintragungsbewilligung der Eigentumsänderung formgerecht abgegeben wurde. Wir stehen Ihnen gerne bei der Erbschaft oder Schenkung Ihrer Immobilie zur Seite. Da wir über ein hervorragendes Netzwerk verfügen, können wir Sie optimal an einen Fachmann weiterempfehlen, der Sie bestens in Erb- oder Schenkungsangelegenheiten bei Immobilien unterstützt.

Haben Sie bereits eine gute Lösung für Ihre Erben oder Beschenkten gefunden, dann denken Sie auch an die perfekte Immobilien-Versicherung für deren finanziellen Schutz, die die Einrichtung und Wertegenstände zum Neuwert bei Schäden, zum Beispiel durch Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Feuer ersetzt.

Sie möchten Sie nach dem Verkauf Ihrer Immobilie oder der Schenkung räumlich verändern? Dann hinterlegen sie gerne einen Suchauftrag für Immobilien und Grundstücke bei uns. Wir informieren Sie noch vor der Veröffentlichung über neue Objekte in unserer Vermarktung.

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