Auswahl Gutachter für Immobilien

Wie finde ich den richtigen Gutachter für mein Haus, meine Wohnung oder mein Grundstück in den Regionen Starnberg, Herrsching oder Landsberg?


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Bewertung von Immobilien in Starnberg, Herrsching oder Landsberg

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Ausbildung und
Qualifikation

Achten Sie bei der Auswahl eines Sachverständigen für Immobilien auf dessen Ausbildung und Qualifikationen.

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Referenzen
anderer Kunden

Lassen Sie sich Referenzen von anderen Kunden geben, die bereits mit dem Sachverständigen zusammengearbeitet haben.

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Erfahrung
in der Bewertung

Fragen Sie den Sachverständigen nach seiner Erfahrung im Bereich der Bewertung von bebauten oder unbebauten Grundstücken.

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Mitglied
im Berufsverband

Überprüfen Sie, ob der Sachverständige für Immobilien oder Grundstücke Mitglied in einem anerkannten Berufsverband ist.

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Wann brauche ich einen Sachverständigen oder Gutachter für eine Immobilienbewertung?
Immer dann, wenn Sie den Wert einer Immobilie für einen rechtlichen oder steuerlichen Fall benötigen, ist der Bericht eines öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachters erforderlich. Dies gilt beispielsweise im Falle von Naturgewalten wie Sturm oder Brand, die Schäden an Gebäuden verursacht haben oder bei Scheidungsverfahren zur Bestimmung des Vermögensstandes. Auch bei der Erbschaft eines Hauses oder bei der Aufteilung einer Erbengemeinschaft ist es sinnvoll, den Wert durch einen Gutachter bestimmen zu lassen. Das Finanzamt erhebt hierbei die Erbschaftssteuer abhängig vom Immobilienwert. Sollten Sie Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück in den Regionen Starnberg, Herrsching oder Landsberg verkaufen wollen, kann auch ein ausgebildeter Immobilienmakler den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie besser bestimmen als Sie selbst.

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Was sind die Aufgaben eines Gutachters?
Ein qualifizierter Immobiliensachverständiger oder Gutachter sollte Ihnen nicht nur bei der Bewertung Ihrer Immobilie helfen, sondern Ihnen auch bei allen anderen Fragen rund um das Thema Immobilien oder der Immobilienbewertung zur Seite stehen können. Unsere Empfehlung: Suchen Sie einen Sachverständigen oder Immobiliengutachter in der Region Starnberg, Herrsching oder Landsberg, der öffentlich bestellt und vereidigt ist. Dieser ist unabhängig und unparteiisch. Außerdem wird er bei geeigneter Qualifikation den hohen Standards der Bundes-Sachverständigenkammer entsprechen. Ein guter Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter für Immobilien sollte auch über umfangreiche Erfahrung verfügen. Schauen Sie sich seine Referenzen an und fragen Sie ihn nach Beispielen von Immobilien-Projekten, wie der Bewertung eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks in den Regionen Starnberg, Herrsching oder Landsberg, an denen er mitgewirkt hat. Nach der Auswahl des Sachverständigen für bebaute oder unbebaute Grundstücke ist es wichtig, einen Termin mit diesem zu vereinbaren. Bei diesem Termin sollten Sie alle Details besprechen, die für die Begutachtung relevant sind. Außerdem ist es ratsam, dem Immobiliensachverständigen alle Unterlagen des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks zur Verfügung zu stellen. So kann er sich ein genaues Bild vom jeweiligen Objekt machen und Ihnen bei der Wertermittlung beratend zur Seite stehen.

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Welche Arten von Gutachtern gibt es?
Für einen Immobilien-Sachverständigen oder Gutachter gibt es viele unterschiedliche Bezeichnungen. Diese sind z.B. „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“, „verbands- oder berufsgenossenschaftlicher Sachverständiger“ oder auch „freier Sachverständiger“. Welche Bezeichnung auch immer für den Sachverständigen oder Gutachter gewählt wird – es ist wichtig, dass Sie sich neben der Qualifikationen und Erfahrungen des Sachverständigen oder des Immobiliengutachters sowie seiner Unabhängigkeit, von Anfang an gut beraten fühlen. Ein freier Immobiliensachverständiger ist in der Lage, eine Immobilienbewertung mithilfe anerkannter Wertermittlungsverfahren durchzuführen. Dabei handelt es sich selbstverständlich nicht um ein von Behörden anerkanntes Gutachten. Einen Immobiliensachverständiger, der von Industrie- und Handelskammer (IHK) geprüft und zertifiziert ist, erstellt dagegen ein gerichtsfestes Gutachten und zeichnet sich durch besondere Sachkenntnis, Objektivität, Unabhängigkeit sowie Vertrauenswürdigkeit aus. Ein professioneller, staatlich anerkannter Immobiliengutachter ist ebenso qualifiziert wie der öffentlich bestellte Sachverständige. Jedoch untersteht er landesbehördlichen Einrichtungen und nimmt Immobilienbewertungen im Auftrag des Staates vor (beispielsweise für die Bauaufsicht).

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Welche Gebäudeteile beurteilt ein Gutachter für Immobilien?
Zu Beginn beurteilt ein Immobiliengutachter die Substanz des Gebäudes, also seine Bausubstanz und seine Konstruktion. Er schaut sich an, ob Schäden vorliegen und ob diese repariert werden müssen. Außerdem prüft er, ob die Immobilie in einem guten Zustand ist und welche Instandhaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren fällig werden. Danach folgt die Begutachtung der Außenwände, des Daches und des Fundaments. Aber auch andere Teile wie Fenster, Türen oder Treppen können beurteilt werden. Selbst die Außenanlagen, wie zum Beispiel Parkplätze oder Garagen spielen bei der Beurteilung von Immobilien eine nicht unerhebliche Rolle. Weiter beurteilt der Gutachter auch die Energieeffizienz des Gebäudes. Er schaut sich etwa an, wie gut das Gebäude gedämmt ist, welche Heiztechnik installiert ist und ob Lüftung oder Klimaanlagen notwendig sind.

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Was kostet ein Immobiliengutachten?
Eine Immobilienbewertung auf einem Onlineportal verursacht zwar keine Kosten, aber berücksichtigt oft nur individuelle Kriterien des Einfamilienhauses oder der Eigentumswohnung wie die Aussicht von Balkon oder Terrasse, den Zustand der Haustechnik oder des Gartens. Verkäufern liefert diese Immobilienbewertung daher meist keine zuverlässige Aussage darüber, ob das eigene Haus, die Wohnung oder das Grundstück marktgerecht eingepreist wurde. Die Kosten für ein Immobiliengutachten variieren je nach Art des Gutachtens. Bei einem gerichtsfesten Vollgutachten mit umfangreicher Dokumentation der Immobilie als Anhang können Sie mit Kosten zwischen 0,5 und 1% des Verkehrswertes rechnen. Bei besonders aufwendigen Gutachtenerstellung ist mit höheren Kostenfällen bis zu 1,5% zu rechnen. Die Kosten für ein Kurzgutachten mit wenigen Seiten halten sich dagegen in überschaubaren Grenzen. Es umfasst dafür aber auch nur wenige Seiten und liefert lediglich einen Orientierungswert, welchen Preis die Immobilie am Markt erzielen könnte. Für den Kauf oder Verkauf von Immobilien reicht dies oftmals aus.

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