Gründe für eine Immobilienbewertung

Qualifizierte Immobilien- oder Grundstücksbewertung in den Regionen Starnberg, Herrsching und Landsberg - für eine marktgerechte Wertermittlung.


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Für eine aktuelle Übersicht über den Wert Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks
Gerade in der heutigen Zeit können sich die persönlichen Lebensumstände unvorhersehbar ändern und Sie sind auf die Kapitalisierung Ihrer Immobilie plötzlich angewiesen. Behalten Sie den Überblick über den Wert Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks und planen Sie im Voraus. Eine fundierte Wertermittlung Ihres Objekts oder Ihres Grundstücks vor Ort durch unsere erfahrenen Immobilienmakler in den Regionen Starnberg, Herrsching und Landsberg verschafft Ihnen Sicherheit für Ihre nachhaltige Planung.

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Zur sicheren Vorbereitung eines geplanten Verkaufs in den Regionen Starnberg, Herrsching oder Landsberg
Sie möchten Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück verkaufen? Die genaue Wertermittlung Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks vor Ort ist für Sie als Immobilienverkäufer möglicherweise das entscheidende Puzzlestück während der Vorbereitung für einen geplanten Verkauf. Setzen Sie den Verkaufspreis zu niedrig an, so verschenken Sie Geld, das Sie an anderer Stelle gewinnbringender einsetzen könnten. Setzen Sie den Verkaufspreis zu hoch an, droht Ihnen, dass Ihre Immobilie am Markt keinen Käufer findet. Vertrauen Sie daher unseren Immobilienmaklern vor Ort. Diese sind mit den Wünschen der zahlreich vorgemerkten Interessenten vertraut. Sie beraten Sie gerne über einen marktgerechten Verkaufspreis.

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Bewertung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks bei einer Trennung oder Scheidung
Eine gemeinsam erworbene Immobilie stellt bei einer Trennung einen oft nicht unerheblichen Anteil des zu teilenden Vermögens dar. Sie möchten Ihre Immobilie in den Landkreisen Starnberg und Landsberg verkaufen oder vermieten? Dann gilt vor dieser weitreichenden Entscheidung den tatsächlichen Wert der Immobilie vor Ort durch einen unserer erfahrenen Immobilienmakler zu bestimmen. Erst dann kann über das weitere Vorgehen im Rahmen Ihres Objektes, wie den Verkauf oder die Vermietung, bei dem wir Sie in den Regionen Starnberg, Herrsching am Ammersee oder Landsberg selbstverständlich gerne beraten, entschieden werden.

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Bei einer Vererbung oder vorzeitigen Überschreibung Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks
Planen Sie vorzeitig die Aufteilung Ihres Vermögens an Ihre Kinder oder Enkel und sind Sie im Besitz eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks? Dann setzen Sie sich gerne mit einem unserer kompetenten Immobilienmakler in den Regionen Starnberg, Herrsching und Landsberg in Verbindung. Unsere Makler schätzen nicht einfach online den tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie, sondern kommen persönlich bei Ihnen vor Ort vorbei. Gerne nehmen wir uns für Sie und Ihre Immobilie Zeit und erarbeiten Ihnen in einem aufwendigen und mehrstufigen Verfahren ein konkretes und marktgerechtes Wertgutachten für potentielle Käufer.

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Für die Versicherung Ihres Hauses, Ihrer Wohnung oder Ihres Grundstücks
Es ist wichtig bei der Festlegung der Versicherungsprämie oder -summe, wie bei der richtigen Einschätzung der Wiederherstellungskosten im Falle eines Schadens, den aktuellen Immobilienwert vorher zu bestimmen. Mit einem fachgerechten Gutachten vor Ort durch einen qualifizierten Sachverständigen beugen Sie einer Über- oder Unterversicherung vor und vermeiden Überraschungen bzw. verlieren kein Geld.

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Für die Berechnung verschiedener Steuerarten Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks
Für viele Steuerarten ist die Bewertung Ihrer Immobilie in den Regionen Starnberg, Herrsching oder Landsberg von Bedeutung. Der Wert Ihrer Immobilie ist z.B. relevant bei der Berechnung der Einkommens-, Gewerbe-, Umsatz-, Grunderwerbs-, Erbschafts-, Schenkungs- oder Grundsteuer.

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Bei einer Heirat oder einem Ehevertrag
Sie planen zu heiraten oder sind in der Vorbereitung eines Ehevertrages? Wenn Sie vor oder in einer Ehe eine gemeinsame Immobilie kaufen, ist es wichtig, den genauen Wert zu ermitteln. Durch die Eheschließung befinden Sie sich mit Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner bei gemeinsamen Besitz einer Immobilie in einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass der Wertanstieg der gemeinsam erworbenen Immobilie im Falle einer Scheidung zwischen den Partnern gleichermaßen (50 % an jeweils beide Eheleute) aufgeteilt wird. Es ist daher empfehlenswert, den Wert der Immobilie vor oder auch nach der Heirat von einem geprüften Sachverständigen persönlich vor Ort ermitteln zu lassen.

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Bei einer unvermeidbaren Zwangsversteigerung Ihrer Wohnung, Ihres Hauses oder Ihres Grundstücks
Sollten Sie in die unvermeidbare Situation kommen Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück versteigern lassen zu müssen, so dient die Bewertung durch einen geprüften Sachverständigen persönlich vor Ort für einen aussagekräftigen Richtwert, um auf mögliche Gebote reagieren zu können.

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Bei einer Kaufabsicht eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks
Wenn Sie planen eine Immobilie oder ein Grundstück zu kaufen, ist es ratsam vorher den genauen Wert des Objektes zu kennen. Dadurch lässt sich vermeiden, dass Sie finanzielle Einbußen haben, wenn der Wert der Immobilie durch den Verkäufer als zu hoch angesetzt wurde. Auf der Basis eines unabhängigen Gutachtens führen Sie als Käufer mit einem möglichen Verkäufer faktenbasierte Verkaufsgespräche und haben klare Zahlen und Werte vor Augen. Kaufverhandlungen können dadurch verkürzt und beide Seiten sich sicher sein, dass die Immobilie bzw. das Grundstück zu einem marktgerechten und fairen Preis erworben beziehungsweise verkauft wird.

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